Verkehrsrecht

Wenden Sie sich in Verkehrsrechtsangelegenheiten an einen

Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Worum handelt es sich bei der Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehener Titel, der dem Nachweis dient, dass der Rechtsanwalt auf dem jeweiligen Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt (§ 43c Bundesrechtsanwaltsordnung). Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen des Fachanwaltstitels sind in der Bundesrepublik Deutschland in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

Zur Verleihung des Titels muss der Rechtsanwalt die besonderen Kenntnisse und die langjährige Berufserfahrung auf dem jeweiligen Rechtsgebiet in einem Ausbildungs- und umfangreichen Prüfungsverfahren nachweisen und jährliche Fortbildungen belegen.

Im Gegensatz hierzu kann jeder Rechtsanwalt den Schwerpunkt Verkehrsrecht wählen. Ein Qualifikationsnachweis ist hiermit nicht verbunden.

Nur der Fachanwalt verfügt über die geprüfte Sonderqualifikation.

Die Rechtsanwälte Ebel & Busshoff sind Fachanwälte für Verkehrsrecht.

Fachanwälte für Verkehrsrecht







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