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Außergerichtlich
Die Firma Eibach bietet nach eigener Auskunft keinen geprüften Tieferlegungssatz für auf Gasbetrieb umgerüstete Ford Mondeo-Fahrzeuge an. Der Käufer vertritt die Auffassung, das Fahrzeug sei in der ausgelieferten Ausführung daher nicht zulassungs-fähig, was einen Mangel darstelle, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtige.
Das Fahrzeug wurde mit folgendem Hinweis angeboten:
“Aufgrund des Fahrzeugalters verkaufen wir das Auto trotz des guten technischen Zustandes zur Teilegewinnung bzw. nur an Gewerbetreibende zum Weiterverkauf bzw. Export; jegliche Privatperson, die auf das Auto bietet, erklärt sich mit dieser Vereinbarung einverstanden, sonst bitte nicht bieten. Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme“
Der Angelegenheit lag der Verkauf eines Jahreswagens durch einen Vertragshändler zugrunde. In den Kaufvertrag war die Leasinggesellschaft des Käufers eingetreten. Bei den Verkaufsverhandlungen wurde der Käufer auf einen fachgerecht behobenen, angeblich unbeachtlichen, Bagatellschaden hingewiesen.
Der Hersteller vertrat die Auffassung, es handele sich um ein sog. offenes System, bei dem je nach Witterungsverhältnissen und Luftfeuchtigkeit eine Kondensatbildung mit vorüber-gehendem Beschlag der Innenscheinwerfer nicht zu vermeiden sei. Dies stelle jedoch bei einem offenen System keinen Mangel dar.
Der Käufer erwarb das Fahrzeug gebraucht vom Händler. Noch innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe kam es zum nahezu vollständigen Leistungsverlust, der von Markenwerkstätten zunächst auf einen defekten Turbolader zurückgeführt wurde. Dieser wurde in der Folgezeit mehrfach ausgetauscht. Nachdem die neuen Turbolader ihre Leistungsfähigkeit innerhalb weniger Tage wieder aufgaben, wurde Spanbildung im Motoröl festgestellt, die darauf schließen lässt, dass die defekten Turbolader Folgeschäden eines Motorschadens seien könnten. Der Käufer trat daraufhin vom Kaufvertrag zurück.
Gerichtsentscheidungen
Audi RS 4, Avant 4,2 Quattro, 46 PS Minderleistung / Rückerstattung des Kaufpreises
Stundenverrechnungssätze (VW-Urteil)
Keine Verpflichtung zum Erwerb eines regelbesteuerten Ersatzfahrzeuges ( inkl. 19 % MwSt) durch einen vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten nach einem Verkehrsunfall.
Opfergrenze / Integritätsinteresse
Kein MwSt-Nachweis bei Ersatzbeschaffung oberhalb des vom Sachverständigen ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswertes.
Nutzungsvergütung bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages




