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25.11.2008

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.11.2008 – VI ZR 245/07


Keine Verpflichtung zum Erwerb eines regelbesteuerten Ersatzfahrzeuges ( inkl. 19 %  MwSt) durch einen vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten nach einem Verkehrsunfall.

Der Geschädigte war vorsteuerabzugsberechtigt. Der Fahrzeugtyp des Geschädigten wird nur in einem  geringen Umfang am Markt regelbesteuert gehandelt. Unter diesen Umständen war es dem Geschädigten, auch unter Berücksichtigung seiner Schadensminderungspflicht, nicht zumutbar, sich ausschließlich nach regelbesteuerten Fahrzeugen auf dem Gebrauchtwagenmarkt umzusehen, um zur Entlastung des Schädigers und seiner Haftpflichtversicherung die Vorsteuerabzugsberechtigung geltend machen zu können.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Haftpflichtversicherung den vollen Wiederbeschaffungswert einschließlich Mehrwertsteuer ihrer Abrechnung zu Grunde zu legen hatte.

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