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01.04.2011

Renault Grand Scenic Luxe 2.0 16V 140 CVT – Bagatellisierung eines Vorschadens-


Der Angelegenheit lag der Verkauf eines Jahreswagens durch einen Vertragshändler zugrunde. In den Kaufvertrag war die Leasinggesellschaft des Käufers eingetreten. Bei den Verkaufsverhandlungen wurde der Käufer auf einen fachgerecht behobenen, angeblich unbeachtlichen, Bagatellschaden hingewiesen.

 

Der Angelegenheit lag der Verkauf eines Jahreswagens durch einen Vertragshändler zugrunde. In den Kaufvertrag war die Leasinggesellschaft des Käufers eingetreten. Bei den Verkaufsverhandlungen wurde der Käufer auf einen fachgerecht behobenen, angeblich unbeachtlichen, Bagatellschaden hingewiesen.

Im Zusammenhang mit der Beseitigung von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung stellte sich heraus, dass das Fahrzeug einen schweren Unfall erlitten hatte, der dem Vertragshändler, womöglich mit dem tatsächlichen Ausmaß, selbst nicht bekannt war.

Ergebnis: Rückabwicklung des Kaufvertrages

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