Mängel am Fahrzeug
Neuwagenkauf
Nicht selten treten auch an Neuwagen Mängel auf, die trotz mehrfacher Nachbesserungen nicht abgestellt werden können. Wie oft muss der Käufer dies dulden? In der Regel sind mehr als 2 erfolglose Nachbesserungsversuche unzumutbar. Ist die Gewährleistungsfrist einmal abgelaufen, bleibt der Käufer auf den Mängeln sitzen und mit den Problemen allein.
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuwagen 2 Jahre. Innerhalb dieser Zeit sollten alle Mängel abgestellt sein. Ist dies nicht der Fall muss der Lauf der Frist durch Klageeinreichung unterbrochen werden. Um dies zu vermeiden, frühzeitig handeln.
Kann ein nicht unerheblicher Mangel mit 2 Nachbesserungen bei einem autorisierten Vertragshändler nicht behoben werden, besteht die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag. Der Käufer kann den
Kaufpreis zurück verlangen oder mindern.
Gebrauchtwagenkauf
1. vom Händler
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Sie kann vertraglich auf 1 Jahr begrenzt werden.
In den ersten 6 Monaten ist die Beweislast, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, umgekehrt.
Ist das Fahrzeug mangelhaft? Gibt es Funktionseinbußen?
Auch hier braucht der Käufer nur 2 Nachbesserungen zur Beseitigung eines nicht unerheblichen Mangels hinnehmen. Kann der Mangel nicht behoben werden, kann der Käufer den
Kaufpreis zurück verlangen oder mindern.
2. Privatverkauf mit Ausschluss der Gewährleistung
Wurden Ihnen bestimmte Eigenschaften des Fahrzeuges, wie Laufleistung, Unfallfreiheit etc. zugesichert oder wurden Sie in sonstiger Weise beim Verkauf getäuscht, greift der vertraglich vereinbarte Gewährleistungsausschluss nicht. Ansprüche verjähren bei arglistiger Täuschung in 3 Jahren (Regelverjährungsfrist) ab Kenntnis vom Mangel.
Oft handelt es sich hier um Mängel, die nicht zu beseitigen sind. In diesen Fällen ist eine Aufforderung zur Nacherfüllung entbehrlich. Entbehrlich ist die Nachbesserung auch, wenn sie nicht zumutbar ist. Ansonsten muss dem Vertragspartner auch hier mindestens 2x die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt werden. Ist der Mangel dann nicht behoben, besteht die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag.
Der Käufer kann den Kaufpreis zurück verlangen.
Unfallwagen
Wenn keine Vereinbarung über die Unfallfreiheit eines Fahrzeuges im Vertrag getroffen wurde, gilt ein Gebrauchtwagen als unfallfrei.
1. Kauf vom Händler
Der Händler muss das Fahrzeug untersuchen. Stellt er Unfallschäden fest, muss er hierauf hinweisen. Er darf Unfallschäden nicht bagatellisieren. Er muss sein ganzes Wissen weitergeben.
Eine Verpflichtung zur Nachbesserung besteht nicht. Aus einem Unfallfahrzeug kann kein unfallfreies Fahrzeug gemacht werden. Auch hier besteht für den Käufer die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag. Er kann den
Kaufpreis zurück verlangen oder mindern.
2. Privatverkauf
Beim Kauf von Privatpersonen muss der Käufer nach der Unfallfreiheit fragen. Verschweigt der Verkäufer Unfallschäden, die Ihm bekannt sind, täuscht er.
Folge: Ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss ist unwirksam. Sie haben sofort die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kauvertrages. Ihre Ansprüche verjähren bei arglistiger Täuschung in 3 Jahren (Regelverjährungsfrist) ab Kenntnis vom Mangel.
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Wir sind spezialisiert auf die Rückabwicklung von Kaufverträgen und die Durchsetzung und Abwehr aller Ansprüche bei vertraglichen Leistungsstörungen.
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